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Budapest

FALCON Budapest - Anreise

 

Unser Büro liegt im Stadtteil Buda und ist sowohl mit Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar:

Sie kommen mit dem Flugzeug? Nehmen Sie am Flughafen die öffentlichen Verkehrsmittel oder am einfachsten ein Taxi und fahren Sie direkt zu unserem Büro in dem Budapest One Bürohaus, C Turm. Die Möglichkeiten finden Sie auf der Webseite des Flughafens hier: https://www.bud.hu/en/passengers/transport

Sie kommen mit dem Auto? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in der Tiefgarage von Budapest One zu parken, oder Sie können eines der Parkhäuser oder P+R-Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung wählen.

Sie kommen mit dem Zug? Steigen Sie bei dem Bahnhof "Kelenföld" aus und gehen Sie die letzten Schritte zum Büro.

Sie kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Stad Budapest? Unser Büro liegt auf einem frequentierten Ort und kann mit zahlreichenöffentlichen Verkehrsmitteln - U-Bahn (M4, grüne Linie, Station "Kelenföld"), Bus oder Straßenbahn - erreicht werden. Aktuelle Fahrpläne finden Sie unter https://bkk.hu/.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Boldizsár u. 4, H-1112 Budapest

 

 

Tax News

Tax News Ungarn - Neustrukturierung der Steuerverwaltung

Das neue ungarische Regelwerk über die Abgabenordnung besteht ab 2018 aus zwei neuen Gesetzen, die das bisherige Gesetz über die ungarische Abgabenordnung ersetzen, sowie aus einem neuen, dritten Gesetz über die Abgabenexekution. Das Gesetz über die Ordnung der Steuerwaltung (Gesetz Nr. CLI von 2017, kurz „Air“) beinhaltet allgemeine Regelungen. Das Gesetz über die Abgabenordnung (Gesetz Nr. CL von 2017, kurz „Art.“) enthält die Regeln zu einzelnen Abgabenarten und die Regeln von diversen abgabenrechtlichen Verfahren. Das dritte Gesetz, das Gesetz über die Exekution (Gesetz Nr. CLIII aus 2017) ist neu und sieht vor, dass die Steuerbehörde „NAV“ nicht nur für Abgabenexekution, sondern auch für allgemeine behördliche Exekutionen zuständig sein wird. Diesbezüglich werden noch Regierungs- und Ministerialverordnungen erwartet.
26.01.2018

Tax News (HU) - Testmöglichkeit der Online-Verbindung von Fakturierungssysteme (KOBAK System)

Wie wir es in unserem früheren Newsletter bereits angekündigt haben, ist der Frist der verbindlichen Verbindung der Fakturierungssysteme zum Ungarischen Finanzamt auf 01. Juli 2018 geändert worden. Die Unternehmen haben somit eine einjährige Verlängerung für die Vorbereitung erhalten, wozu auch die Testmöglichkeit Hilfe bietet. Im Interesse des reibungslosen Übergangs, ist es wichtig, dass die Unternehmen die Gelegenheit der Testmöglichkeit nutzen.
05.09.2017

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