Das österreichische Steuerrecht verlangt bei einigen ausländischen Sachverhalten entweder einen Bezug zur EU oder das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe mit dem betreffenden Staat. Beispiele hierfür finden Sie im folgenden Artikel. (Lesen Sie mehr)
Wir haben in den Tax-News des Vorjahres bereits mehrfach darüber berichtet, dass sich der VwGH dafür ausgesprochen hat, bei internationalen Sachverhalten einen wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff anzuwenden. Dies bedeutet, dass die in den Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene 183-Tage-Regelung nicht anwendbar ist und ein entsendeter Arbeitnehmer im Tätigkeitsstaat auch dann steuerpflichtig wird, wenn er im Tätigkeitsstaat nur vorübergehend (dh weniger als 183 Tage) tätig wird, sofern der Beschäftiger den Arbeitslohn (zB im Wege der Verrechnung einer Gestellungsvergütung) trägt. Das BMF hat nun kürzlich in einem Erlass zu der Umsetzung dieser neuen Rechtsansicht Stellung genommen. (Lesen Sie mehr)
Der Gesetzgeber zieht die Schraube bei der finanzstrafrechtlichen Selbstanzeige fester. Durch die Finanzstrafgesetz-Novelle 2014 treten ab dem 1.10.2014 beachtliche Verschärfungen ein. Wer also gerade eine Selbstanzeige vorbereitet, sollte vor Tatentdeckung noch rasch handeln! (Lesen Sie mehr)
Werden einem Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses Vorteile zugewendet, sind diese ortsüblich zu bewerten und sowohl der Lohnsteuer als auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. In einem aktuellen Erkenntnis des VwGH wird nun für die SV-Beitragspflicht ausgeführt, dass bei der Beurteilung, ob eine Sachleistung tatsächlich als Entgelt einzustufen ist, auf die Ausprägung der wechselseitigen Interessen sowie auch auf den Wert der Leistung abzustellen sei. (Lesen Sie mehr)