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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer - einschneidende Änderungen bei Einlagenrückzahlung
Einlagenrückzahlung
Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften so beliebte - für Privatpersonen idR steuerfreie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird neu geregelt. Die bisherige Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Dividende oder als Kapitalrückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange „operative Gewinne“ vorhanden sind, müssen diese zuerst ausgeschüttet werden. Bei Privatpersonen fällt dann die 27,5 %ige Kapitalertragsteuer an, bei Kapitalgesellschaften ist die Dividende idR steuerfrei. Die Neuregelung soll erstmalig für Wirtschaftsjahre gelten, die ab dem 1. August 2015 beginnen.
Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Ausschüttung von Kapitalrücklagen vor Inkrafttreten der Neuregelung vorgenommen werden soll. Zu beachten ist aber, dass Kreditzinsen für eine derartige Einlagenrückzahlung steuerlich nicht abzugsfähig sind. Außerdem muss geprüft werden, ob die Einlagenrückzahlung durch Anschaffungskosten gedeckt ist, da ansonsten ein steuerpflichtiger Veräußerungs-gewinn entsteht.
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