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Tax News: Was gibt es Neues 2015? - Große Arbeitsgemeinschaften
10.02.2015
Große Arbeitsgemeinschaften (ARGE) erhalten eigenes Feststellungsverfahren
- Für große Arbeitsgemeinschaften mit einem Auftragsvolumen von mehr als € 700.000 netto wird ein einheitlicher Betrieb fingiert, für den ein eigenes Feststellungsverfahren gem § 188 BAO[1] durchgeführt wird. Dies gilt für Auftragsvergaben nach dem 31.12.2014. Eine Überschreitung des Auftragswertes anlässlich der Schlussrechnung soll irrelevant sein.
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