Große Arbeitsgemeinschaften (ARGE) erhalten eigenes Feststellungsverfahren
- Für große Arbeitsgemeinschaften mit einem Auftragsvolumen von mehr als € 700.000 netto wird ein einheitlicher Betrieb fingiert, für den ein eigenes Feststellungsverfahren gem § 188 BAO[1] durchgeführt wird. Dies gilt für Auftragsvergaben nach dem 31.12.2014. Eine Überschreitung des Auftragswertes anlässlich der Schlussrechnung soll irrelevant sein.
[1] § 2 Abs 4 letzter Satz EStG idF 2.AÄG 2014 iVm § 188 Abs 4 lit d BAO.