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Tax News: sonstige steuerliche Änderungen durch das BBG 2014

13.06.2014

1.1 Umsatzsteuer:

Für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen im Bereich B2C wird ab 1.1.2015 der Leistungsort vom Unternehmerort hin zum Verbraucherort verlagert. Zur Erleichterung wird eine zentrale Anlaufstelle (EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop) geschaffen, damit sich Unternehmer, die diese Leistungen erbringen, nicht in jedem Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfassen lassen müssen. 

1.2 Bundesabgabenordnung:

Die zuletzt im Jahr 2001 angepasste Umsatzgrenze für den Eintritt der Buchführungspflicht bei land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird von 400.000 € auf  550.000 € angehoben.

 

1.3 Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG):

Durch die Neufassung des ADG wird die Zulässigkeit der ab Juli 2012 zum OECD-Standard zählenden „Gruppenanfragen“ geregelt. „Gruppenanfragen“ beziehen sich auf eine Gruppe von Steuerpflichtigen, bei der Grund zur Annahme besteht, dass die von der Gruppe umfassten Personen steuerliche Vorschriften verletzt haben könnten.

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