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Tax News: Am 32.12. ist es zu spät- Arbeitnehmerveranlagung 2013 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2013 beantragen
27.10.2018
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
- Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
- Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
- Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
- Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags;
- Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags;
- Gutschrift von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit.
TIPP: Am 31.12.2018 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2013. |
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2013 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2018 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.
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