Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit.
TIPP: Am 31.12.2018 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2013. |
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2013 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2018 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.