Das vor kurzem veröffentliche Erbrechts-Änderungsgesetz enthält nicht nur eine umfassende Überarbeitung des geltenden Erbrechts, sondern auch eine Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung. Die Änderungen infolge der Implementierung der EU-Erbrechtsverordnung sind mit 17.8.2015 in Kraft getreten, die sonstige Reform des Erbrechts tritt erst mit 1.1.2017 in Kraft. Es gibt also noch genügend Zeit, sich mit den neuen Bestimmungen anzufreunden. (Lesen Sie weiter)
17.09.2015