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TAX News Ungarn - Änderungen in der Einkommensteuer
Einkommensteuersatz
Der Steuersatz der Einkommensteuer wird von 16% auf 15% reduziert. Bei Zinseinkünften, die für einen bereits vor dem 1. Januar 2016 begonnenen Zeitraum, der aber nach dem 1. Januar 2016 endet, gewährt werden, ist der 15%-ige Steuersatz zeitlich aliquotiert anzuwenden. Bei Einkünften, für die die Steuerschuld von der auszahlenden Stelle getragen wird, beträgt die Steuerbemessungsgrundlage das 1,18-fache des Einkommens (bisher war dies das 1,19-Fache).
Familienbegünstigung
Die Familienbegünstigung für Familien mit 2 Kindern wird, wie gesetzlich bereits 2014 vorgesehen, ab dem Jahr 2016 innerhalb von 4 Jahren auf das Doppelte erhöht (je Unterhaltsberechtigtem von THUF 10 auf THUF 20 pro Monat). So beträgt die monatliche Steuerersparnis im Jahr 2016 bei Familien mit einem Kind weiterhin THUF 10 je Unterhaltsberechtigtem, bei Familien mit 3 oder mehr Kindern weiterhin THUF 33, bei Familien mit 2 Kindern jedoch nunmehr HUF 12.500.
Als Familienbegünstigung können ab 2016 – wegen der Änderung des Einkommensteuersatzes - folgende Beträge von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden:
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2015 Unterhaltsberechtigter/Monat HUF |
2016 Unterhaltsberechtigter /Monat HUF |
ein Unterhaltsberechtigter |
62.500 |
66.670 |
zwei Unterhaltsberechtigte |
62.500 |
83.330 |
drei oder mehr Unterhaltsberechtigte |
206.250 |
220.000 |
Die Begünstigung für Erstvermählte bleibt weiterhin HUF 5.000 monatlich, der Abzugsposten von der Steuerbemessungsgrundlage wird aber von 31.250 auf HUF 33.335 erhöht.
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