Wie wir es in unserem früheren Newsletter bereits angekündigt haben, ist der Frist der verbindlichen Verbindung der Fakturierungssysteme zum Ungarischen Finanzamt auf 01. Juli 2018 geändert worden. Die Unternehmen haben somit eine einjährige Verlängerung für die Vorbereitung erhalten, wozu auch die Testmöglichkeit Hilfe bietet. Im Interesse des reibungslosen Übergangs, ist es wichtig, dass die Unternehmen die Gelegenheit der Testmöglichkeit nutzen.
05.09.2017