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Tax News: Good News zur Rechnungsberichtigung bei der Vorsteuererstattung
15.09.2017
Mit Erkenntnis vom 1.6.2017 hat der VwGH[1] festgehalten, dass im Fall einer formal unvollständigen Rechnung (zB Fehlen der UID-Nummer) die Erstattung der Vorsteuern trotzdem ex tunc im Erstattungszeitraum der ursprünglichen Rechnungsausstellung gewährt werden kann, wenn der Antragsteller noch vor dem Erlass des endgültigen Umsatzsteuerbescheids die berichtigte Rechnung vorlegt.
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