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Tax News: Good News zur Rechnungsberichtigung bei der Vorsteuererstattung

15.09.2017

Mit Erkenntnis vom 1.6.2017 hat der VwGH[1] festgehalten, dass im Fall einer formal unvollständigen Rechnung (zB Fehlen der UID-Nummer) die Erstattung der Vorsteuern trotzdem ex tunc im Erstattungszeitraum der ursprünglichen Rechnungsausstellung gewährt werden kann, wenn der Antragsteller noch vor dem Erlass des endgültigen Umsatzsteuerbescheids die berichtigte Rechnung vorlegt.




[1] VwGH 1.6.2017, Ro 2015/15/0039.

 

 

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