Klein-LKW (Kastenwagen, „Vans“) wurden ausdrücklich als von der NoVA befreit in das Gesetz aufgenommen[1]. Diese Änderung war wegen der zu erwartenden Änderungen bezüglich der Einreihung von LKW bei der geltenden Nomenklatur der Europäischen Union notwendig.
[1] BGBl I 2017/89 vom 17.7.2017.