Wenn auch Sie den Eindruck haben, aufgrund der fast täglichen Änderungen und Ergänzungen zu den Corona-Maßnahmen den Überblick verloren zu haben, dann sind Sie nicht allein mit diesem Gefühl. Wir geben Ihnen diesmal einen Überblick zum 3. Covid-19-Gesetz.
Die ungarische Regierung hat am 7.4.2020 den zweiten Teil ihrer Maßnahmen zur Wiederbelebung der ungarischen Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise verkündet
Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr, möglich: für Klein- und Kleinstunternehmer stehen im ersten Schritt 1 Milliarde Euro im Härtefallfonds zur Verfügung. Ziel des Fonds ist es, einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten. Mit der Abwicklung hat der Bund die Wirtschaftskammer WKÖ beauftragt.
Die ungarische Regierung hat am 18. März 2020 ein erstes Hilfspaket für Unternehmen und Arbeitnehmer, die wegen dem Corona-Virus in Schwierigkeiten geraten sind, erlassen.
Mit Wirkung ab Montag 16.03.2020 hat die Regierung Hilfsmaßnahmen für vom Coronavirus betroffene Betriebe zur Aufrechterhaltung der Liquidität beschlossen: „COVID-19-Maßnahmengesetz“.