Das Institut der „Treuhand“ wurde in Anlehnung an die internationale Rechtspraxis und mit Wirkung vom 15.März 2015 in das ungarische Rechtssystem eingeführt. Das Ziel der Einführung war die Trennung der Eigentümerpositionen und der Vermögensverwaltungspositionen sowie die Regelung der Tätigkeit des Vermögensverwalters.