Im Interesse der Vermeidung der Umsatzsteuerbetrüge wurde ein neues System in Ungarn ab 01.01.2015 eingeführt, in dem die beförderten Waren unter Umständen anzumelden sind. Im Falle der Nichterfüllung der neuen Verpflichtungen kann das ungarische Finanzamt eine Versäumnisstrafe in Höhe von 40% des Warenwertes verhängen.