Das BMF hat am 13.5.2016 einen Erlass zu Zweifelsfragen bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht. Der Erlass umfasst 40 Seiten und befasst sich anhand von Beispielen mit der Lösung von mannigfaltigen Zweifelsfragen. Auf diese kann an dieser Stelle nur exemplarisch hingewiesen werden. (Lesen Sie mehr)
Die Steuerreform 2015/2016 brachte bei der Abschreibung von Immobilien eine Reihe von Änderungen. In der sogenannten Grundanteilverordnung 2016 und einer BMF-Info zu den ertragsteuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Grundstücken und Kapitalvermögen durch das Steuerreformgesetz 2015/16 wurden nunmehr Details zur Vorgangsweise bei den Änderungen veröffentlicht. (Lesen Sie mehr)
Die alljährlich Frage, wieviel Kinder in den Ferien verdienen dürfen, ohne dass deren Eltern Gefahr laufen, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu verlieren, soll in folgendem Artikel beantwortet werden: (Lesen Sie mehr)
Das Plenum des Nationalrates hat am 18.5.2016 beschlossen, den Bonus auf Handwerkerleistungen ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wiedereinzufühen. Gefördert werden 20 % der Handwerkerleistung bis höchstens EUR 3.000,-, dh der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber beträgt EUR 600,- pro Jahr.
Das österreichische Steuerrecht verlangt bei einigen ausländischen Sachverhalten entweder einen Bezug zur EU oder das Vorliegen einer "umfassenden" Amtshilfe mit dem betreffenden Staat. Im folgenden Artikel finden Sie eine Auflistung der Staaten, mit denen diese Amtshilfe besteht. (Lesen Sie mehr)
Aufgrund einer weiteren Senkung des Fixzinssatzes der EZB sinkt der negative Basiszinssatz von minus 0,12% auf minus 0,62%. Diese Senkung des Basiszinssatzes führt seit 16. März 2016 zu einer entsprechenden Anpassung der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- bzw. Beschwerdezinsen wie folgt: (Lesen Sie mehr)
Der VfGH hat in einer unlängst ergangenen Erkenntnis entschieden, dass auch faktisch "nutzlose" Abgaben zur Pensionsversicherung bei Pensionsbeziehern mit Nebentätigkeiten rechtens sind. (Lesen Sie mehr)