15.2.2020:
Registrierkassa
Bis zum 15.2.2020 muss der Jahresendbeleg 2019 (= Dezember Monatsbeleg) mittels Belegcheck-App und individuellem Authentifizierungscode geprüft werden. Mit Erscheinen des grünen Häkchens ist die Ordnungsmäßigkeit dokumentiert und auf FinanzOnline zu sehen.
29.2.2020:
Einreichung Jahreslohnzettel und weiterer Meldungen für Zahlungen 2019
Unternehmer müssen neben den Jahreslohnzetteln 2019 (Formular L 16) für ihre Dienstnehmer auch Zahlungen an andere Personen für bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, elektronisch über ELDA (www.elda.at [1]) melden. Die Übermittlung für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria) ist ab 2020 nicht mehr möglich. Das sind die Meldungen gem §§ 109 a und b EStG.
Meldungen für den Sonderausgabenabzug von Spenden, Kirchen- und Pensionsversicherungsbeiträgen
Um die automatische Erfassung als Sonderausgabe in den Steuererklärungen bzw Arbeitnehmerveranlagungen zu erlangen, sind bis zum 29.2.2020 Zahlungen des Jahrs 2019 durch die Empfängerorganisation[1] an das Finanzamt zu melden. Dies betrifft nur Organisationen mit fester örtlicher Einrichtung im Inland. Spender, die ihre Identifikationsdaten (Vorname und Zuname lt Meldezettel und Geburtsdatum) bei der Einzahlung bekannt geben, stimmen grundsätzlich der Datenübermittlung zu. Auf Basis dieser Identifikationsdaten muss dann von der Spendenorganisation das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen für Steuern und Abgaben (vbPK-SA) elektronisch übermittelt werden.
31.3.2020:
Einreichung der Jahreserklärungen 2019 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).
[1] Rz 630a iVm Information des BMF zur Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben BMF-010203/0394-IV/6/2017.
Links
[1] http://www.elda.at/