Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz[1] wird das österreichische Sozialversicherungssystem ab 1.1.2020 neu geregelt. Die derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger werden auf nur mehr fünf Sozialversicherungsträger und einen Dachverband zusammengeführt.
Neben diesen drei Sozialversicherungsträgern bleiben die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestehen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) wird durch einen schlankeren Dachverband ersetzt, der ausschließlich gemeinsame Interessen der Versicherungsträger wahrnimmt und trägerübergreifende Aufgaben koordiniert.