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Tax News: Zusammengesetzte Leistung vs. mehrere abweichende Leistungen
22.08.2017
In der Praxis treffen wir oft auf die Problematik der richtigen Beurteilung einer aus mehreren Leistungen bestehenden Tätigkeit. Die richtige Beurteilung ist wesentlich für die richtige Bestimmung des MWSt-Gegenstandes (Ware/Dienstleistung), der Bemessungsgrundlage, des Ortes der Lieferung/Leistung, des Steuersatzes bzw. der Steuerbefreiung.
Weder MWSt-Gesetz noch die Richtlinie über die MWSt lösen diese Problematik. Deshalb ist hier eine ausführliche Analyse iZm mehreren Entscheidungen des EU Gerichtshofes erforderlich, der in seinen Entscheidungen bestimmte Kriterien und Begriffe definiert:
- Ausstellung einer Rechnung für mehrere Leistungen bedeutet nicht, dass es sich hier automatisch um eine einheitliche Leistung handelt, gilt auch umgekehrt,
- um eine einheitliche Leistung handelt es sich, wenn diese aus eng verbundenen Leistungen besteht und ihre Aufteilung ungewöhnlich wäre,
- die Nebenleistung zu einer Hauptleistung ist, wenn diese für den Kunden nicht das Ziel, aber ein Mittel zur besseren Benutzung der Hauptleistung darstellt,
- für zusammengesetzte Leistungen gilt, dass jede Dienstleistung als eindeutig und unabhängig selbstständig beurteilt werden kann.
Ein Beispiel sind die Bewirtungen im Restaurant, bei denen die Dienstleistung überwiegt, anders: Verkauf von Lebensmitteln im Kiosk als Warenlieferung, wo die Dienstleistung nur untergeordnete Leistungen sind.
Autoren: Mag. Helmut Röhle, Ing. Dorota Kosperová, publiziert auch in DSIHK, AHK Newsletter 7/2017
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