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Tax News - Werbesteuer - Neue Sanktionen
Ab 2017 werden strenge Regeln hinsichtlich der Werbesteuer in Kraft treten. Werbungsvermittler, die über keine Steuernummer verfügen (ausgenommen nicht als Einzelunternehmer tätige Privatpersonen) müssen innerhalb von 15 Tagen nach Beginn ihrer Aktivität diese bei der Steuerbehörde anmelden. Wenn die Anmeldung nicht erfolgt, wird beim ersten Mal eine Säumnisstrafe von HUF 10 Mio. verhängt. Bei wiederholtem Versäumnis wird das Dreifache der ersten Strafe vorgeschrieben.
Der Werbeveröffentlicher war bisher bereits verpflichtet, dem Auftraggeber die Erfüllung seiner Werbesteuerpflicht oder die Befreiung von der Steuerpflicht zu bestätigen. Wenn der Werbeveröffentlicher keine Erklärung abgibt, muss er THUF 500 Säumnisstrafe bezahlen. Im Falle von einer wiederholtem Versäumnis der Erklärung beim demselben Auftraggeber kann die Strafe HUF 10 Mio. betragen, bei allen weiteren Versäumnissen das Dreifache der beim vorigen Mal verhängten Strafe.
Insgesamt kann wegen der fehlenden Anmeldung und der fehlenden Erklärung eine Strafe von höchstens HUF 1 Mrd. vorgeschrieben werden. Wenn der Werbeveröffentlicher keine Steuererklärung einreicht, legt die Steuerbehörde die Jahressteuer in Höhe von HUF 3 Mrd. fest.
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