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Tax News: Warenlieferung von einem ausländischen Steuerzahler

13.10.2015

Im Sinne des Art. 194 der Richtlinie 2006/112/ES vom 28.11.2006 über das gemeinsame System der MWSt können die Mitgliedsstaaten der EU die Steuerpflicht aus des Waren- und Dienstleistungslieferungen auf den Leistungsempfänger übertragen (RCH), falls der Lieferant eine steuerpflichtige, nicht auf dem Gebiet, wo die Steuerpflicht entstanden ist, ansässige Person ist. In der aktuellen Fassung des slow. MWStG hat die Slowakei die Pflicht des Leistungsempfängers, die Steuerschuld zu zahlen, nur bei taxativ aufgezählten Dienstleistungen und bei der Warenlieferung mit Installation und Montage verankert.

Der Vorschlag der ab 1.1.2016 gültigen Novelle des MWStG erweitert den Übergang der Steuerschuld auf alle im Inland durch ausländische steuerpflichtige Personen realisierte Warenlieferungen mit Ausnahme der Warenlieferung in Form des Versandverkaufes. Inländische Steuerzahler werden verpflichtet RCH auf alle Waren anzuwenden, die ihnen von ausländischen steuerpflichtigen Personen im Inland geliefert werden (mit Ausnahme des Versandverkaufes). Kauft und verkauft ein ausländischer Steuerzahler Waren von einer beziehungsweise an eine inländische steuerpflichtige Person, so wird das in der Praxis bedeuten, dass für ihn keine Registrierungspflicht in der Slowakei entstehen wird und er die Rechnung ohne MWSt mit dem Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger ausstellen muss.

Autoren: Mag. Helmut Röhle, Ing. Marcela Bartkovská, publiziert auch in DSIHK, AHK Newsletter 6/2015

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