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Tax News: Voraussichtliche Zinssätze zum 31. Dezember für Personalrückstellungen nach UGB
Nach dem derzeit noch geltenden Fachgutachten aus dem Jahr 2004 sind Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bei Anwendung des Teilwertverfahrens ohne Berücksichtigung von zukünftigen Bezugssteigerungen in UGB-Abschlüssen mit dem Realzinssatz (Nominalzinssatz für Industrieanleihen abzüglich Geldentwertungsrate) abzuzinsen.
Für den 31. Dezember 2014 werden sich bei Anwendung eines siebenjährigen[1] vergangenheitsorientierten Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der Laufzeit der Verpflichtungen voraussichtlich folgende Zinssätze ergeben:
31.12.2014 (UGB) |
10 Jahre |
15 Jahre |
20 Jahre |
7-Jahres-Durchschnitt |
4,2% |
4,6% |
4,7% |
abzüglich durchschnittliche Inflationsrate der letzten 7 Jahre |
-2,1% |
-2,1% |
-2,1% |
Zinssatz |
2,1% |
2,5% |
2,6% |
Zuführungen zu Personalrückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Bei entsprechender Offenlegung im Anhang kann die Zinskomponente im Finanzergebnis ausgewiesen werden.
[1] Die EB zur RV des RÄG 2014 verweisen für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes auf die deutschen Regelungen, die den Durchschnittszinssatz aus den letzten sieben Jahren ableiten.
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