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Tax News - Vermögensabgabe der Immobilienhändler
21.12.2016
Ab 2017 wir die Abgabebegünstigung der Immobilienhändler und Leasinggesellschaften geändert. Die Vermögensübertragungsgebühr wird 3% betragen, wenn sie garantieren, die erworbene Immobilie innerhalb von 2 Jahren weiterzuveräußern (verkaufen oder in Finanzleasing geben). 2% bleibt weiterhin der Steuersatz, wenn sie garantieren, dass die vertragliche Weiterveräußerung tatsächlich auch realisiert wird, das heißt, dass der Käufer oder der Leasingnehmer Eigentum erwirbt. Wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird, kann die Steuerbehörde eine nachträgliche Gebühr vorschreiben.
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