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Tax News: Unternehmerbestätigung für die Investitionsprämie
Für die Inanspruchnahme der COVID-19-Investitionsprämie ist es erforderlich, dass der Antragsteller ein Unternehmen iSd § 1 UGB ist. In der Praxis treten diesbezüglich zahlreiche Zweifelsfragen auf (zB Abgrenzung bloße Vermögensverwaltung vs hinreichende wirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere bei Vermietung & Verpachtung (natürliche Personen vs Gesellschaften) und Holdinggesellschaften; Trennung in Besitz- und Betriebsgesellschaft; hinreichend „werthafte“ bzw marktgängige Leistungen bei ausschließlich konzerninternen Leistungen (Dienstleistungen gegenüber einer oder mehreren Konzerngesellschaften). Die aws verlangt im Zusammenhang mit der Prüfung der Unternehmereigenschaft gegebenenfalls auch eine Bestätigung durch einen Steuerberater bzw Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter. Vor diesem Hintergrund übermittelt die aws ein auszufüllendes und zu unterfertigendes Formular mit Fragen betreffend Geschäftsmodell/Tätigkeit, Mitarbeiteranzahl, über Vermögensverwaltung hinausgehende entgeltliche Leistungen, konzerninterne und -externe Leistungen, Vermietung/Verpachtung durch Einzelunternehmer sowie Leistungen öffentlicher Unternehmen. Im aws-Formular werden die allgemeinen Grundsätze iS § 1 UGB (Punkt 1) sowie Ausführungen zu den oa Sonderkonstellationen (Punkt 2) dargelegt. Zu den verlangten Bestätigungen der Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung (Punkt 3) wird nun klargestellt, dass diese Bestätigungen des Wirtschaftstreuhänders lediglich „als Grundlage zur rechtlichen Würdigung des Vorliegens der Unternehmereigenschaft nach § 1 UGB“ dienen. Der involvierte Steuerberater etc hat sich somit lediglich mit einzelnen Merkmalen der Unternehmereigenschaft auseinanderzusetzen, während letztere endgültig von der aws selbst zu beurteilen ist.
Um diese Bestätigung möglichst praktikabel zu gestalten, gibt es seit Anfang März 2022 ein Formblatt der aws für die Bestätigung der Unternehmereigenschaft, welches vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Bilanzbuchhalter mit möglichst wenig Aufwand ausgefüllt werden kann.[1]
[1] Derzeit nur für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in den Fachinformationen für Mitglieder auf der KSW-Homepage einsichtig.
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