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TAX News Ungarn - Umsatzsteuer – Bekanntgabe erster Neuerungen ab 2017
Neuerungen in den Fakturierungsvorschriften ab 2017
Ab dem 01. Januar 2017 muss die Rechnung auch die Steuernummer des Kunden enthalten, wenn der ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag HUF 100.000 übersteigt (jetzt ist diese Wertgrenze HUF 1 Mio.)
Über diese Rechnungen müssen zusätzliche Details im zusammenfassenden Meldeteil der Umsatzsteuererklärung bekanntgegeben werden. Gemäß der Übergangsvorschrift wird das Vorsteuerabzugsrecht bei den mit Leistungsdatum 2017 aber im Jahr 2016 erstellten Rechnungen auch dann bestehen, wenn die Umsatzsteuer HUF 1 Mio. nicht erreicht und die Steuernummer der Kunden nicht angeführt wurde.
Diesbezüglich ist bereits jetzt dafür zu sorgen, dass die Fakturierungssoftware diese zusätzliche Meldepflicht ab dem 1.1.2017 erfüllen kann, anderenfalls ist bei vielen Unternehmen mit einem erhöhten Arbeitsaufwand bei der Erstellung der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuererklärungen zu rechnen.
Online-Datenübertragung an das Finanzamt ab Juli 2017
Ab Juli 2017 sind verpflichtend elektronisch Daten über die mit einer Fakturierungssoftware erstellten Rechnungen dem Finanzamt zu übertragen. Die Änderung und Stornierung von Rechnungen muss ebenfalls gemeldet werden. Die Details der neuen Datenübertragung werden in einer – noch nicht erlassenen - Verordnung geregelt.
Reverse Charge bei weiteren Leistungen
Ab dem 16. Juli 2016 werden auch jene Bau- und Montagearbeiten für Errichtung, Erweiterung und Umgestaltung von Immobilien oder sonstige Montagearbeiten, welche unter die sog. Vereinfachte Anmeldung fallen, unter das Reverse Charge-System fallen. Ab 2017 wird auch der Kreis/Umfang der Abfallprodukte mit Reverse Charge erweitert.
Änderungen beim ermäßigten Steuersatz ab 2017
Ab 2017 wird der Umsatzsteuersatz für Internet-Dienstleistungen und für Mahlzeiten in Restaurants auf 18% und der Umsatzsteuersatz für einige Grundlebensmittel (Geflügelfleisch, Ei, frische Milch) auf 5 % reduziert. Für die Mahlzeiten in Restaurants wird ab 2018 der 5%-ige Steuersatz eingeführt.
Vorsteuerrückerstattung mit Norwegen
Ab dem 16. Juni 2016 ist - rückwirkend bis zum 01. Januar 2014 – eine Vereinbarung über die Umsatzsteuerrückerstattungs-Gegenseitigkeit mit Norwegen in Kraft getreten.
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