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TAX News Ungarn - Neue Körperschaftssteuerbegünstigung für die Förderung Ungarns Bewerbung für die olympischen Spiele 2024
Nach einer neuen, ab dem 10. März 2016 geltenden Vorschrift des Körperschaftsteuergesetzes erhalten Förderer der Olympischen Bewerbung Ungarns für 2024 eine Steuerermäßigung.
Die Förderung (Geldmittel, unentgeltlich übergebene Mittel oder kostenlose Dienstleistung) kann an eine nonprofit Aktiengesellschaft (im weiteren „Bewerbungsgesellschaft“) geleistet werden. Die neue Steuerbegünstigung kann für die nach dem Inkrafttreten der Änderung zugewendeten Förderungen beansprucht werden.
Die Förderung muss innerhalb von 30 Tagen nach Fördervertragsabschluss direkt an die Bewerbungsgesellschaft überwiesen werden. Die Steuervergünstigung kann erst aufgrund einer Bestätigung der Bewerbungsgesellschaft geltend gemacht werden, welche allerdings nur für Steuerzahler ohne öffentlich-rechtliche Schulden ausgestellt wird. Der Gesamtwert der ausgestellten Förderungsbestätigungen darf im Jahr 2016 und 2017 insgesamt HUF 19 Milliarden nicht überschreiten.
Die Körperschaftsteuerbelastung kann im Steuerjahr und in den Folgejahren (zuletzt im sechsten Folgejahr) durch den Förderbetrag zum Teil reduziert werden. Vom Förderbetrag sind 25% steuerlich abzugsfähig, 75% sind steuerlich nicht abzugsfähige Hinzurechnungsposten.
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