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Tax News Ungarn: Änderungen in der Gewerbesteuer ab 2020

05.11.2019

Bei der Gewerbesteuer wurde die Pflicht zur Leistung einer Abschlagszahlung (Steuervorauszahlungs-Ergänzung) am des Geschäftsjahres nicht aufgehoben.

Anhand der gesetzlichen Änderung ist jener körperschaftsteuerpflichtige Unternehmer mit doppelter Buchführung zur Leistung der Abschlagszahlung verpflichtet, der im vorangegangenen Steuerjahr einen Nettoumsatz von HUF 100 Mio. erzielt hat. Diese Regel gilt ab dem 24. Juli 2019.

Ab dem 1. Januar 2020 leitet die staatliche Steuerbehörde die bei ihr eingereichte Steuererklärung nur dann an die zuständige Gemeindeverwaltung weiter, wenn die Erklärung keinen Rechenfehler enthält.

In Zukunft kann der Standort im Sinne des Gewerbesteuergesetzes auch bei der staatlichen Steuerbehörde angemeldet werden. In diesem Fall werden die entsprechenden Daten automatisch an die Gemeinden weitergeleitet.

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