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TAX News Ungarn - Änderungen in der Gewerbesteuer

23.09.2015

Ab dem Jahr 2016 sind die Selbstverwaltungen berechtigt, Hausarztpraxen und kindergesundheitlichen Betreuerinnen (Einzelunternehmer oder Wirtschaftsunternehmen) mittels Verordnung eine Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung im Bereich der Gewerbesteuer zu gewähren, sofern die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage im Steuerjahr den Betrag von HUF 20 Mio. nicht übersteigt und 80 % der Einnahmen von der OEP (nationale Krankenkasse) stammen.

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