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Tax News: Und was im Jahressteuergesetz sonst noch verpackt ist

10.07.2018

Änderung der Bundesabgabenordnung

Advanced Ruling

Für die Bereiche internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer und „Missbrauch“ soll künftig auch eine  verbindliche Rechtsauskunft (sog. „Advanced Ruling“) eingeholt werden können. Dies war bisher nur für Fragen in Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen möglich.

 

Horizontal Monitoring

Als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung soll eine freiwillige begleitende Kontrolle (Horizontal Monitoring)  für Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Umsatzerlösen eingeführt werden. Dabei soll ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und einem laufenden Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche Außenprüfung ersetzen.

 

Sonstige wesentliche Änderungen

  • Das Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren bei Niedrigbesteuerung des Empfängers aufgrund einer Steuerermäßigung oder -rückerstattung kann nachträglich rückgängig gemacht werden, wenn innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren nach dem Anfallen dieser Aufwendungen tatsächlich keine Steuerermäßigung oder -rückerstattung in Anspruch genommen wurde. Diese Frist soll auf neun Jahre verlängert werden.
  • Der Ratenzahlungszeitraum bei der Wegzugsbesteuerung wird auf 5 Jahre verkürzt.
  • Bei der Umsatzsteuer soll die Richtlinie 2017/2455/EU (E-Commerce-Paket) teilweise in nationales Recht umgesetzt  und Anpassungen an die Rechtsprechung vorgenommen werden (Ausweitung der Istbesteuerung auf alle Unternehmer, die der Art nach eine freiberufliche Tätigkeit ausüben unter Außerachtlassen der Rechtsform, Entfall der Margenbesteuerung).
  • Für Grundeigentümer, die ihren Grund und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen (müssen), soll eine Abzugsteuer in der Höhe von 10 Prozent der Entschädigungssumme eingeführt werden. Mit der Abzugsteuer soll die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten sein.
  • Die Gebühr für die Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen soll künftig entfallen.

Die geplanten Änderungen sollen im Wesentlichen ab 2019 in Kraft treten.

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