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Tax News: Steuertipps zum Jahresende für Arbeitgeber & Mitarbeiter - Mitarbeiterrabatte

28.10.2016

Durch die Steuerreform 2015/16 sind steuerfreie Mitarbeiterrabatte neu geregelt worden. Danach sind Mitarbeiterrabatte steuerfrei, wenn sie im Einzelfall 20% nicht übersteigen. Übersteigen Mitarbeiterrabatte im Einzelfall 20% des Fremdverkaufspreises, so sind sie insoweit steuerpflichtig, als ihr Gesamtbetrag im Kalenderjahr € 1.000 übersteigt. Mitarbeiterrabatte sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn sie allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

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