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Tax News: Steuertipps zum Jahresende für alle Steuerpflichtigen - Renten, Steuerberatungskosten und Kirchenbeitrag

04.11.2016

Unbeschränkt absetzbare Sonderausgaben sind weiterhin bestimmte Renten (zB Kaufpreisrenten nach Ablauf bestimmter steuerlicher Fristen, vom Erben zu bezahlende Rentenlegate) sowie Steuerberatungskosten. Kirchenbeiträge (auch wenn sie an vergleichbare Religionsgesellschaften in der EU/EWR bezahlt werden) sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von € 400 begrenzt. 

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