Sie sind hier

Tax News: „Steuertipps zum Jahresende 2014“ - Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar

03.11.2014

Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von  2.300 € pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden (abzüglich des eventuell vom Arbeitgeber geleisteten steuerfreien Zuschusses iHv 1.000 €). Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (zB Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden. Absetzbar sind nicht nur die unmittelbaren Betreuungskosten, sondern auch Verpflegungskosten, Bastelgeld, Kosten für Kurse, bei denen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht (zB Computerkurse, Musikunterricht, Fußballtraining). Weiterhin nicht abzugsfähig sind das Schulgeld und Kosten für den Nachhilfeunterricht. Die Berücksichtigung einer Haushaltsersparnis kann aus verwaltungsökonomischen Gründen unterbleiben.[1]

 

TIPP: Sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung 2014 unter pädagogisch qualifizierter Betreuung (zB auch Kosten der Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum Ferienlager) können steuerlich geltend gemacht werden.




[1] Rz 884 d LStR 2002 idF Wartungserlass 2011.

 

 

Need help?

Contact us!