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Tax News: Steuerreform fix - Verböserung für Kapitalgesellschaften iZm Einlagenrückzahlung
Einlagenrückzahlung
Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften so beliebte - für Privatpersonen idR steuerfreie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird neu geregelt. Trotz anderslautender Ankündigungen ist es dabei geblieben, dass die bisherige Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Dividende oder als Kapitalrückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange „operative Gewinne“ vorhanden sind, müssen diese zuerst ausgeschüttet werden. Bei Privatpersonen fällt dann die 27,5 %ige Kapitalertragsteuer an, bei Kapitalgesellschaften ist die Dividende idR steuerfrei. Mit einem in letzter Minute eingebrachten Abänderungsantrag wurde gesetzlich festgelegt, dass ausgeschüttete Beträge aus einer ordentlichen Kapitalherabsetzung auch bei Vorliegen einer positiven Innenfinanzierung als Einlagenrückzahlung zu behandeln sind.
Die Neuregelung gilt erstmalig für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. August 2015 beginnen.
Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Ausschüttung von Kapitalrücklagen auf Basis von Jahresabschlüssen mit einem Bilanzstichtag bis 31.7.2015 vorgenommen werden soll. Zu beachten ist aber, dass Kreditzinsen für eine derartige Einlagenrückzahlung steuerlich nicht abzugsfähig sind. Außerdem muss geprüft werden, ob die Einlagenrückzahlung durch steuerliche Anschaffungskosten gedeckt ist, da ansonsten ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht.
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