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Tax News: Steuerreform fix - Prüfen Sie den Tausch Ihres Dienstautos

16.07.2015

Dienstautos

Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-Ausstoß von mehr als 130g/km beträgt ab 2016 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 € pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissions­wert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um voraussichtlich jährlich 3 Gramm. Maßgebend für die Einstu­fung ist das Jahr der Anschaffung.

Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Sachbezug anzusetzen[1]. Diese Maßnahme ist auf 5 Jahre befristet. Außerdem kann für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, soweit die Anschaffungskosten ertragsteuerlich überwiegend abzugsfähig sind, somit bis zu Anschaffungskosten unter 80.000 € (übersteigen die Anschaffungskosten 40.000 € muss aber für den übersteigenden Teil ein Eigenverbrauch versteuert werden).  „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den Vorsteuerabzug verzichten müssen.




[1]    Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Ver­brennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 aus­stößt, gilt die Befreiung nicht.

 

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