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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer: welches Dienstauto macht Sinn?

31.05.2015

Dienstautos

Der Sachbezug für Dienstautos mit einem Co2-Ausstoß von mehr als 120g/km beträgt ab 2016 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 € pro Monat. Der maßgebliche CO2-Emmissions­wert für den verringerten Sachbezug von 1,5 % verringert sich von 2017 bis zum Jahr 2020 um jährlich 4 Gramm. Maßgebend für die Einstu­fung ist das Jahr der Anschaffung.

Für Elektroautos (CO2-Wert von Null) ist kein Sachbezug anzusetzen[1]. Diese Maßnahme soll auf 5 Jahre befristet werden. Außerdem kann für Elektroautos ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Der Vorsteuerabzug steht aber nur zu, soweit die Anschaff­ungskosten ertrag­steuerlich überwieg­end abzugsfähig sind, somit bis zu Anschaff­ungs­kosten unter 80.000 € (übersteigen die An­schaffungskosten 40.000 € muss aber für den übersteigenden Teil ein Ei­gen­verbrauch ver­steuert werden).  „Tesla“-Fans werden daher vermutlich auf den Vor­steuerabzug verzichten müssen.




[1]      Da ein Hybridfahrzeug sowohl mit Elektromotor als auch mit Ver­brennungsmotor angetrieben werden kann und somit CO2 aus­stößt, gilt die Befreiung nicht.

 

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