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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer: was nächstes Jahr nicht mehr und was dann schon steuerfrei ist...
Änderungen bei den Steuerbefreiungen
Mit diesen Anpassungen soll eine Gleichstellung mit den Befreiungsbestimmungen im SV-Recht erreicht werden.
Die Steuerbefreiungen für den Haustrunk im Brauereigewerbe sowie für Beförderungsunternehmen sollen entfallen.
Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis eines Dienstnehmers, dessen Ehepartner oder Kinder sollen steuerfrei gestellt werden.
Die Gewährung von Rabatten an Mitarbeiter hat bei Lohnsteuerprüfungen häufig zu Problemen geführt. Künftig sollen derartige Mitarbeiterrabatte bis zu 10 % steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass diese Rabatte allen Mitarbeitern oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern eingeräumt werden. Mitarbeiterrabatte über 10 % bleiben nur steuerfrei, wenn sie insgesamt nicht mehr als 500 € pro Jahr und Mitarbeiter betragen.
Anlässlich eines Firmen- oder Dienstjubiläums können Mitarbeiter Sachgeschenke bis zu einem Wert von 186 € steuerfrei erhalten. Im Gegenzug dafür wird die begünstigte Besteuerung für Diensterfindungsprämien gestrichen.
Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen soll von 1.460 € auf 3.000 € angehoben werden.
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