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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer - Ende der Topfsonderausgaben
31.05.2015
Sonderausgaben
Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonderausgaben soll abgeschafft werden. Für bestehende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge (Versicherung, Darlehen) gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr.
Analog dazu können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird.
Das Sonderausgabenpauschale soll ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen.
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