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Tax News: Steuerreform 2015/16 - der "neue Bierdeckel"

31.05.2015

Das neue Tarifmodell

Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 € bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkom­mensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 90.000 € (bisher 60.000 €). Ab einem Einkommen von 1 Mio € soll der Steuersatz auf 55 % angeho­ben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5 Jahre befristet sein).

 

Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:

Tarifmodell NEU

Bisheriger Tarif

Stufe bis

Steuersatz

Stufe bis

Steuersatz

11.000

0%

11.000

0%

18.000

25%

25.000

36,50%

31.000

35%

60.000

43,21%

60.000

42%

darüber

50%

90.000

48%

 

 

1.000.000

50%

 

 

über 1 Mio

55%

 

 

 

Im Ergebnis soll sich eine durchschnittliche Entlastung von 1.000 € für jeden Steuerzahler ergeben.

 

Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent­lastungen vorgesehen:

Erhöhung der Absetzbeträge für Arbei­t­nehmer von derzeit 345 € um 55 € auf 400 €.

Erhöhung des Kinderfreibetrages von 220 € auf 440 € pro Kind. Wird der Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen in Anspruch ge­nom­men, beträgt er künftig 300 € pro Person.

Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zah­len, erhalten 50 % der Sozial­ver­sicherungsbeiträge bis maximal 400 € rückerstattet (als Äquivalent für die bisherige Negativsteuer von bis zu 110 €). Bei Steuer­pflichtigen mit Anspruch auf das Pendler­pauschale erhöht sich die SV-Rückerstattung auf höchstens 500 €. Die Erstattung soll künftig auch Pensionisten zustehen, hier ist sie aber mit maximal 110 € begrenzt.

Da die Rückerstattung der SV-Beiträge erst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, wird die Regelung teilweise vor­gezogen. Der maximale Erstattungsbetrag soll für das Veranlagungsjahr 2015 von 110 € auf 220 € angehoben werden (für Pendler auf 450 € statt bisher 400 €).

Für Gewerbetreibende und Bauern, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls auf Antrag 50 % der SV-Beiträge, maximal 110 € rückerstattet werden.

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