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Tax News: PferdepauschalierungsVO, wenn Sie's betrifft
05.09.2024
Die Verordnung über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Umsätzen aus dem Einstellen von fremden Pferden (sog „Pferdepauschalierung“) sieht in einer Novelle[1] vor, dass ab der Veranlagung 2024 die Umsatzgrenze auf € 600.000 von derzeit € 400.000 angehoben wird. Dazu wird der Durchschnittssatz auf € 31 (derzeit € 27) pro eingestelltem Pferd und Monat ebenfalls angepasst.
[1] BGBl II 2024/165 vom 26.6.2024.
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