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Tax News: Merkblatt "Mitarbeiterbeschäftigung ohne Niederlassung in Ungarn"
05.05.2021
In vielen Fällen möchten österreichische Unternehmen ihre Vertriebsaktivitäten in Ungarn – aus Kostengründen und wegen der geographischen Nähe - ohne Gründung einer eigenen Niederlassung in Ungarn durchführen. Da es jedoch erfahrungsgemäß in Ungarn sehr schwer ist, einen selbstständigen Handelsvertreter zu finden, muss in den meisten Fällen eine Art von Beschäftigungsverhältnis mit dem ungarischen Verkaufs-/Vertriebsverantwortlichen eingegangen werden.
Am 05.05.2021 wurde von der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA der WKO daher ein Merkblatt zum Thema "Mitarbeiterbeschäftigung ohne Niederlassung" veröffentlicht. In diesem Merkblatt wird ein Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der verschiedenen Beschäftigungs- und Auftragsverhältnisse und damit eine Entscheidungsgrundlage für den Aufbau von Verkaufsaktivitäten in Ungarn gegeben.
Dieses Merkblatt wurde u.a. von Attila Mihalek, Geschäftsführer der FAL-CON CONSULTING Kft. in Budapest, verfasst, um Wirtschaftstreibenden in Österreich einen Überblick über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte in Ungarn zu verschaffen.
Unter folgendem Link können Sie dieses aktualisierte Merkblatt über die Homepage der WKO beziehen:
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