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Tax News: Kammerumlage 1 – Senkung ab 1.1.2019
10.02.2019
Mit 1.1.2019 ist die KU 1 zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt.
Bemessungsgrundlage |
Staffel bis € 3 Mio |
Staffel zwischen € 3 und € 32,5 Mio |
Staffel ab € 32,5 Mio |
Hebesatz |
0,29 % |
0,2755 % |
0,2552 % |
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