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Tax News (HU) - Testmöglichkeit der Online-Verbindung von Fakturierungssysteme (KOBAK System)
Gesetzänderung
Ab dem 01. Juli 2018 wird NGM (Nationalwirtschaftsministerium) Verordnung Nr. 23/2014. (VI.30.) über die steuerliche Identifizierung der Rechnungen und Quittungen, sowie über die steuerbehördliche Kontrolle der in elektrischer Form aufbewahrten Rechnungen mit neuen Regelungen ergänzt. Bislang wurde aber nur deren Entwurf veröffentlicht.
Der Verordnungsentwurf schreibt vor, dass der nach dem Umsatzsteuergesetz verbindliche Dateninhalt sofort, aber spätestens innerhalb von 24 Stunden durch das Fakturierungssystem an das Finanzamt elektronisch weitergeleitet werden muss. Die 24 stündige Frist beginnt zum Zeitpunkt, wenn das Fakturierungsprogramm die Daten der Rechnungen sperrt. Die Datenlieferung kann nur nach der Registration angefangen werden, die sowohl die Registration des Fakturierungsprogrammes als auch den Datenlieferungsendpunkt (Unternehmen) beinhaltet.
KOBAK System
Die fertiggestellten Entwicklungsbestände können schon durch das sog. KOBAK System des ungarischen Finanzamtes (Externe Online Anmeldungs- und Datenlieferungsrahmensystem) getestet werden. Die Benutzung des Systems ist kostenlos.
Das KOBAK System ist unter der Webseite https://kobak.nav.gov.hu zu erreichen, zur Benutzung wird eine Registration und wegen Sicherheitsgründen auch ein im Browser installiertes Zertifikat, sowie eine fixe IP Adresse benötigt.
Die zur Benutzung und Registration des KOBAK Systems nötige Informationen können unter der Webseite https://onlineszamla.nav.gov.hu erreicht werden (leider ausschließlich auf Ungarisch). Auf diese Webseite werden die aktuellen technischen Informationen sowie die mit der Online-Rechnung verbundene XSD Schemadatei veröffentlicht. Zum Test kann vom Finanzamt Unterstützung erbeten werden, die Fragen können an die folgende E-Mail Andresse gesendet werden: online_szamla [at] nav.gov.hu
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