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Tax News: Holding vermietet an Tochter-Vorsteuerabzug!

16.09.2018

Mittlerweile ist es gefestigte Rechtsprechung, dass der Vorsteuerabzug aus dem Beteiligungserwerb zusteht, wenn eine Holding mittelbar oder unmittelbar in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft eingreift, wie zB durch die Erbringung von administrativen, buchführenden, finanziellen, kaufmännischenund technischen Dienstleistungen. Fraglich war im vorliegenden Fall, ob auch die Vermietung an eine Tochtergesellschaft einen derartigen direkten oder indirekten Eingriff in die Verwaltung darstellt. Der EuGH[1] entschied in seinem Urteil, dass die Vermietung eines Gebäudes durch eine Holding an ihre Tochter ebenfalls als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen ist und zum Vorsteuerabzug auf jene Kosten, die der Holding beim Erwerb von Anteilen an dieser Tochter entstehen, berechtigt. 

 

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