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Tax News: Haben Sie bei der Ressortverteilung als Geschäftsführer die Abgabenangelegenheiten ausgefasst?
Die Haftungsinanspruchnahme eines bestimmten Vertreters gem § 9 Abs 1 BAO muss, wenn es mehrere Vertreter gibt, begründet werden. Gemäß ständiger Rechtsprechung ist nämlich, bei Bestehen einer internen Ressortverteilung, derjenige Vertreter in Anspruch zu nehmen, der mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Liegt allerdings nur ein Einverständnis aller Vertreter vor, dass einer davon bloß formell als Geschäftsführer eingetragen ist und keinen tatsächlichen Einfluss auf die Geschäftsführung hat, so befreit ihn dies nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen. In einem solchen Einverständnis ist keine Ressortverteilung zu sehen. [1]
[1] VwGH Ra 2020/13/0095 vom 02.12.2020.
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