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Tax News: GPLA und SVA

19.09.2012

Bei der Abgrenzung von Dienstverträgen zu freien Dienstverträgen und zu Werkverträgen kommt es in der Praxis zunehmend zu Problemen. Insbesondere die Prüfer der Gebietskrankenkassen kommen im Rahmen einer „Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben“ (GPLA) immer öfter zum Ergebnis, dass als Werkvertragsnehmer behandelte Personen nach deren Ansicht als echte oder freie Dienstnehmer anzusehen seien. In diesen GPLAs wurden bis dato die für Werkvertragsnehmer zuständigen Sozialversicherungsanstalten (für Gewerbetreibende bzw Bauern) nicht gehört. Die Trägerkonferenz des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger hat nunmehr beschlossen, dass Vertreter der SVA der gewerblichen Wirtschaft bzw der Bauern ab dem 1.9.2012 die Möglichkeit haben werden, an der Schlussbesprechung einer GPLA teilzunehmen und Empfehlungen auszusprechen, in der von der GKK eine Umqualifizierung eines (vermeintlichen) Versicherungsverhältnisses nach dem GSVG oder BSVG beabsichtigt ist. Die Empfehlungen der teilnehmenden SVA sind auf Wunsch des Arbeitgebers in die Niederschrift über die Schlussbesprechung aufzunehmen. Die prüfende GKK ist dazu angehalten, die zuständige SVA zur Schlussbesprechung einzuladen. Diese neue Maßnahme ist vorerst mit Ablauf des 31.12.2013 befristet und soll in diesem Zeitraum evaluiert werden.
 

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