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Tax News: erbringen Sie Onlinewerbeleistungen? Digitalsteuer ab 2020!
Die Digitalsteuer erfasst „Onlinewerbeleistungen“ im Inland gegen Entgelt. Nach dem Digitalsteuergesetz sind dies ua Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbare Werbeleistungen.
Die Digitalsteuer erfasst Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von zumindest € 750 Mio und einem inländischen Umsatz von zumindest € 25 Mio aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen. Bei multinationalen Gruppen ist auf den Gruppenumsatz abzustellen.
Der Steuersatz beträgt 5 % vom Entgelt. Die Digitalsteuer ist als Selbstbemessungsabgabe ausgestaltet und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Steueranspruchs zu entrichten. Die neue Digitalsteuer ist auf Onlinewerbeleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 erbracht werden.
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