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Tax News: Elektronische Rechnung ab 1.1.2013
04.09.2012
Im Ergebnis können zukünftig auch elektronische Rechnungen, die zB per E-Mail, als E-Mail-Anhang oder Web-Download, in einem elektronischen Format (zB als PDF- oder Textdatei) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass eine Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erforderlich ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Der Empfänger der elektronischen Rechnung muss dieser Art der Rechungsausstellung zustimmen.
- Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen vom Zeitpunkt der Ausstellung bis zum Ende der siebenjährigen Auf-bewahrungsdauer gewährleistet werden. Dieser Anforderung kann jedenfalls entweder durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder das EDI-Verfahren entsprochen wer-den. Jeder Unternehmer kann aber selbst bestimmen, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet. Dies kann nunmehr zB durch Anwendung eines innerbetrieblichen Kontollverfahren erfolgen. Dieses Kontrollverfahren kann im Rahmen eines entsprechend organsierten Rech-nungswesens geschehen, aber auch manuell durch Abgleich der Rechnung mit den vor-handenen Geschäftsunterlagen (wie zB Bestellung, Auftrag, Laufvertrag, Lieferschein).
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