Sie sind hier

Tax News - Einkommensteuer, Sozialbeitragsteuer, Berufsbildungsbeitrag

07.07.2021
  • Ab dem 01.Januar 2022 wird im Einkommensteuerrecht der Begriff der „Einkünfte aus Kryptowährungtransaktionen“ eingeführt, mit dem Ziel, dass Einkünfte aus dem Handel mit Kyptowährungen eine günstigere, der Besteuerung der Kapitaleinkünfte ähnliche Besteuerung erhalten. Einkünfte aus Kryptotransaktionen werden nur dann steuerpflichtig, wenn diese durch einen anderen Vermögenswert ersetzt werden (zB. Wenn sie umgetauscht, verkauft werden und die Gegenleistung nicht aus Kryptowährungen besteht). Die Ermittlung der Einkünfte ist im Gesetz geregelt, der anwendbare Einkommensteuersatz beträgt 15%.
  • Der Kreis der steuerfreien Zuwendungen wird auch ausgeweitet, so wird zum Beispiel das vom Dienstgeber (Auszahler) einer Privatperson gewährte Fahrrad oder Elektrofahrrad (bis zu 300 W Leistung) steuerfrei.
  • Die früher wegen der Pandemie erhöhten SZÉP-Karten-Rahmenbeträge können bis Ende 2021 angewendet werden. Für Zuwendungen im Rahmen der SZÉP-Karte muss der Dienstgeber bis Ende 2021 keinen Sozialbeitragsteuer abführen.
  • Weiters werden die Auszahler von der Sozialbeitragssteuerpflicht nach dem zwischen 10. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2021 gewährten Repräsentations- und Geschäftsgeschenken befreit.
  • Der Satz der Sozialbeitragsteuer wird ab dem 01. Juli 2022 um 0,5 %, auf 15% reduziert. Gleichzeitig wird der Berufsbildungsbeitrag des Arbeitgebers (derzeit 1,5 %) abgeschafft. Die damit zusammenhängenden Begünstigungen können jedoch weiterhin von den Arbeitgebern in der Sozialbeitragssteuer geltend gemacht werden (zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Fachausbildung).
  • Beim sog. „Auszahler“ entsteht keine Sozialbeitragspflicht, wenn ein Schüler sein Praktikum nach einem Schülervertrag ausübt. Darüber hinaus ist die selbständige Erwerbstätigkeit von Rentnern von der Sozialbeitragssteuer befreit.

Need help?

Contact us!