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Tax News - Einkommensteuer
Die Regierung wird den Betrag des Familien-Steuerbemessungsermäßigung in zwei Schritten erhöhen. Zunächst erhöhen sich die aktuellen Beträge ab dem 1. Juli 2025 um 50 % und verdoppeln sich dann ab dem 1. Januar 2026. Durch die Erhöhung de Ermäßigung können Arbeitnehmer ab 2025 ein Nettoeinkommen von HUF 15.000 statt HUF 10.000 pro Monat für ein Kind, HUF 60.000 statt HUF 40.000 für zwei Kinder und HUF 49.500 pro Kind für drei oder mehr Kinder geltend machen.
Wenn der Mitarbeiter das Trinkgeld nicht direkt vom Gast erhält (was nach den geltenden Regeln als steuerfreies Einkommen gilt), sondern vom Betreiber der Gastronomieeinheit eingezogen wird (z. B. per Bankkartenzahlung), kann es dem Arbeitnehmer steuerfrei zugeteilt werden, wenn der Betrag des eingenommenen Trinkgeldes in einem gesonderten Register erfasst wird.
Ein geistiges Produkt kann von dem ursprünglichen Rechteinhaber, der es geschaffen hat, bis zu dem in der Gründungsurkunde einer Handelsgesellschaft angegebenen Wert einkommenssteuerfrei eingebracht werden.
Bis zu einem Betrag von HUF 150.000 pro Monat (HUF 1,8 Mio. pro Jahr) können Arbeitnehmern unter 35 Jahren speziell für Zwecke der Zahlung von Miete oder Wohnbaudarlehen gewährt werden. Der über den Rahmenbetrag hinaus bereitgestellte Betrag wird als besondere Zuwendung versteuert.
Bei der SZÉP-Karte gibt es zwei Neuerungen:
- Es wurde ein neues Unterkonto mit dem Namen „aktives Ungarn“ eingerichtet, auf dem den Mitarbeitern zusätzlich zum aktuellen Jahreslimit von HUF 450.000 der SZÉP-Karte ein zusätzliches Jahresbetrag von HUF 120.000 ermäßigt zugewendet werden kann, speziell für Sport- und Freizeitzwecke.
- 50 % der Zuwendungen im Rahmen der SZÉP-Karte können im Jahr 2025 auch für Renovierung von Immobilien verwendet werden.
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